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  • ab 24.06.1965 (aktuelle Fassung)

§ 29 KäseV - Besondere Zubereitungen

Bibliographie

Titel
Käseverordnung
Redaktionelle Abkürzung
KäseV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7842-6

Die Vorschriften dieser Verordnung finden keine Anwendung auf

  1. 1.
    Käse-Fondue-Zubereitungen,
  2. 2.
    Zubereitungen aus Frischkäse, die in Griechenland unter Verwendung von Öl und sonstigen typischen Zusätzen, insbesondere Gurken, hergestellt werden oder solchen griechischen Erzeugnissen nach Herstellungsweise und Zusammensetzung entsprechen.