Käseverordnung

Bibliographie

Titel
Käseverordnung
Redaktionelle Abkürzung
KäseV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7842-6

In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1986 (BGBl. I S. 412)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 20. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4723)

- Anlage 5 und 6 hier nicht wiedergegeben -

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Begriffsbestimmungen1
Anwendungsbereich2
Anforderungen an die Herstellung von Käse3
Anforderungen an die Herstellung von Erzeugnissen aus Käse4
Fettgehaltsstufen5
Zweiter Abschnitt
Käse
Käsegruppen6
Standardsorten7
Geografische Herkunftsbezeichnungen8
(weggefallen)9
(weggefallen)10
Güteklasse, Markenkäse, Güteprüfungen für inländische Markenkäse11
Markenkäse aus anderen Mitgliedstaaten11a
Dritter Abschnitt
Erzeugnisse aus Käse
Trockenmasse12
Kochkäse13
Vierter Abschnitt
Kennzeichnung
Allgemeine Vorschriften14
Zusätzliche Kennzeichnung bei Käse15
Zusätzliche Kennzeichnung bei Erzeugnissen aus Käse16
Besondere Hinweise auf Standardsorten bei Erzeugnissen aus Käse17
(weggefallen)18
(weggefallen)19
Fünfter Abschnitt
Labaustauschstoffe und Lab-Pepsin-Zubereitungen
Herstellung von Labaustauschstoffen20
Verbringen von Labaustauschstoffen in den Geltungsbereich der Verordnung21
Abgabe und Kennzeichnung von Lab-Pepsin-Zubereitungen und Labaustauschstoffen22
Sechster Abschnitt
(weggefallen)23 - 26
Siebenter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften
Befugnisse der Länder27
Ausländische Käse und ausländische Erzeugnisse aus Käse28
Besondere Zubereitungen29
Achter Abschnitt
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Schlussvorschriften
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten30
Ordnungswidrigkeiten31
Anpassung an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 und an die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung31a
(In-Kraft-Treten)32
Anlagen
Standardsorten
(zu § 7)
Anlage 1
(weggefallen)Anlage 1a
Geografische Herkunftsbezeichnung
(zu § 8)
Anlage 1b
Trockenmassegehalt bei Schmelzkäse und Schmelzkäsezubereitungen
(zu § 12)
Anlage 2
(weggefallen)Anlage 3
Bestimmungen über die Durchführung von Käseprüfungen
(zu § 11 Abs. 9)
Anlage 4
- hier nicht wiedergegeben -Anlage 5
- hier nicht wiedergegeben -Anlage 6