Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags
(Bayerisches Abgeordnetengesetz)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz)
Redaktionelle Abkürzung
AbgG,BY
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
1100-1-I

In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. März 1996 (GVBl S. 82, BayRS 1100-1-I)

Zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 22. Mai 2013 (GVBl S. 299) (1)

InhaltsübersichtArt.
Erster Teil
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft1
Zweiter Teil
Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag und Beruf
Schutz der freien Mandatsausübung2
Wahlvorbereitungsurlaub3
Berufs- und Betriebszeiten4
Verhaltensregeln4a
Dritter Teil
Entschädigung der Mitglieder des Bayerischen Landtags und Versorgung
1. Abschnitt
Leistungen an Mitglieder des Bayerischen Landtags
Entschädigung5
Mandatsausstattung, Kostenpauschale6
Kürzung der Kostenpauschale7
Arbeits-, Dienst- und Werkverträge zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit8
Einschränkung von Leistungen nach Art. 6 und nach Art. 89
Dienstreisen10
2. Abschnitt
Leistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag
Übergangsgeld11
Anspruch auf Altersentschädigung12
Höhe der Altersentschädigung13
Berücksichtigung von Mandatszeiten in anderen Parlamenten14
Gesundheitsschäden15
Versorgungsabfindung16
Überbrückungsgeld für Hinterbliebene17
Hinterbliebenenversorgung18
Versorgungsausgleich18a
Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften19
3. Abschnitt
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen20
Unterstützungen21
4. Abschnitt
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
Anrechnung mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen22
5. Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
Bericht über die Angemessenheit der Entschädigung23
Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften24
Aufrundung25
Verzicht, Übertragbarkeit26
Verwendung im öffentlichen Dienst27
Vierter Teil
Angehörige des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag
1. Abschnitt
Wahlvorbereitungsurlaub Art. 28
Wahlvorbereitungsurlaub28
2. Abschnitt
Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
Unvereinbare Ämter29
Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis30
Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats31
Dienstzeiten im öffentlichen Dienst32
Entlassung33
Beförderungsverbot34
Beamte auf Zeit, Wahlbeamte auf Zeit35
Richter und Angestellte des öffentlichen Dienstes36
Fünfter Teil
Übergangsregelung, In-Kraft-Treten
Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes37
Versorgung für Zeiten vor In-Kraft-Treten des Gesetzes38
Versorgungsabfindung39
Anrechnung früherer Versorgungsbezüge40
Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld41
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen und Unterstützungen für ehemalige Mitglieder des Bayerischen Landtags42
Besteuerung43
Anwendung bisherigen und neuen Rechts auf Versorgungsansprüche und Versorgungsanwartschaften, die vor dem 1. November 1990 entstanden sind43a
Übergangsregelungen zu der ab 1. Juli 2003 geänderten Altersentschädigung und Hinterbliebenenversorgung43b
Übergangsregelung für die Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen43c
Übergangsregelungen zu der ab 1. Juli 2004 geänderten Altersentschädigung und Hinterbliebenenversorgung43d
Übergangsregelung für den Anspruch auf Altersentschädigung und für die Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge43e
In-Kraft-Treten, Weitergeltung alten Rechts44

(1) Red. Anm.:

Nach § 3 Satz 3 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes vom 22. Mai 2013 (GVBl S. 299) findet auf die mit Ablauf der 16. Wahlperiode ausscheidenden Mitglieder des Landtags § 1 Nr. 2 Buchst. a Doppelbuchst. dd sowie Buchst. b und c keine Anwendung.