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Bayern
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BayAbgG,BY - Bayerisches Abgeordnetengesetz
Art. 50 - 63, Fünfter Teil - Übergangsregelung, In-Kraft-Treten
Art. 50 - 63, Fünfter Teil - Übergangsregelung, In-Kraft-Treten
Art. 50 BayAbgG, Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes
Art. 51 BayAbgG, Versorgung für Zeiten vor In-Kraft-Treten des Gesetzes
Art. 52 BayAbgG, Versorgungsabfindung
Art. 53 BayAbgG, Anrechnung früherer Versorgungsbezüge
Art. 54 BayAbgG, Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld
Art. 55 BayAbgG, Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen und Unterstützungen für ehemalige Mitglieder des Bayerischen Landtags
Art. 56 BayAbgG, Besteuerung
Art. 57 BayAbgG, Anwendung bisherigen und neuen Rechts auf Versorgungsansprüche und Versorgungsanwartschaften, die vor dem 1. November 1990 entstanden sind
Art. 58 BayAbgG, Übergangsregelungen zu der ab 1. Juli 2003 geänderten Altersentschädigung und Hinterbliebenenversorgung
Art. 59 BayAbgG, Übergangsregelung für die Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
Art. 60 BayAbgG, Übergangsregelungen zu der ab 1. Juli 2004 geänderten Altersentschädigung und Hinterbliebenenversorgung
Art. 61 BayAbgG, Übergangsregelung für den Anspruch auf Altersentschädigung und für die Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
Art. 62 BayAbgG, Übergangsregelung für vor dem 1. April 2022 begonnene Tätigkeiten, Evaluation
Art. 63 BayAbgG, In-Kraft-Treten, Weitergeltung alten Rechts