Versionsverlauf


  • ab 01.01.2011 (aktuelle Fassung)

§ 1 ThürHhG 2011 - Feststellung des Landeshaushaltsplans

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Thüringer Haushaltsgesetz 2011 - ThürHhG 2011 -)
Amtliche Abkürzung
ThürHhG 2011
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
630-7

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Landeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 9.484.299.000 Euro festgestellt.