Gesetz über die Wahlen zum Landtag des Landes Hessen (Landtagswahlgesetz - LWG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Wahlen zum Landtag des Landes Hessen (Landtagswahlgesetz - LWG)
Amtliche Abkürzung
LWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
16-4

In der Fassung vom 14. Mai 2022 (GVBl. S. 330) (2)

Geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90)

Übersicht§§
I.
Allgemeines
Zahl der Abgeordneten, Wahltag1
II.
Wahlberechtigung
Wahlrecht2
Ausschluss vom Wahlrecht3
Wählbarkeit4
Ausschluss von der Wählbarkeit5
III.
Wahlsystem und Wahlvorbereitung
Wahlsystem6
Wahlkreise und Wahlbezirke7
Stimmen8
Wahl in den Wahlkreisen9
Wahl nach Landeslisten10
Ausübung des Wahlrechts11
Wählerverzeichnis12
Wahlschein13
Landeswahlleiter, Kreiswahlleiter14
Bildung der Wahlorgane15
Tätigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände16
Übernahme von Wahlehrenämtern17
Wahlvorschläge18
Kreiswahlvorschlag19
Landesliste20
Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge21
Aufstellung der Landeslisten und Kreiswahlvorschläge22
Verbot von Listenverbindungen23
Prüfung der Wahlvorschläge, Mängelbeseitigung24
Zurücknahme und Änderung von Kreiswahlvorschlägen25
Zulassung von Wahlvorschlägen26
Bekanntmachung der Wahlvorschläge27
Stimmzettel28
IV.
Wahlhandlung und Feststellung des Wahlergebnisses
Öffentlichkeit der Wahl29
Unzulässige Wahlpropaganda und Unterschriftensammlung, unzulässige Veröffentlichung von Wählerbefragungen30
Stimmabgabe31
Briefwahl32
Ungültige Stimmen33
Zurückweisung von Wahlbriefen34
Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk35
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis36
Feststellung des Wahlergebnisses im Lande37
Erwerb der Rechtsstellung eines Abgeordneten und Bekanntgabe des Wahlergebnisses38
V.
Ausscheiden und Nachfolge von Abgeordneten
Verlust des Mandats39
Nachfolge von Abgeordneten40
Folgen eines Parteiverbots41
VI.
Besondere Vorschriften für Nachwahlen, Wiederholungswahlen und Ersatzwahlen
Nachwahl42
Wiederholungswahl43
Festsetzung des Termins zur Nachwahl, Wiederholungswahl oder Ersatzwahl44
Wegfall von Ersatz- oder Wiederholungswahlen45
VII.
Schlussbestimmungen
Anfechtung von Wahlentscheidungen46
Wahlkosten47
Wahlstatistik48
Ordnungswidrigkeiten49
Landeswahlordnung50
Ermächtigung zur Berichtigung der Anlage51
Funktionsbezeichnungen52
Fristen und Termine, Schriftform, öffentliche Bekanntmachungen53
Staatliche Mittel für Träger von Wahlvorschlägen54
Übergangsbestimmung55
Anlage
zu § 7 Abs. 2Anlage

Bekanntmachung der Neufassung des Landtagswahlgesetzes*)

Aufgrund des Art. 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Landtagswahlgesetzes vom 1. April 2022 (GVBl. S. 182) wird nachstehend der Wortlaut des Landtagswahlgesetzes in der vom 15. April 2022 an geltenden Fassung bekannt gemacht.

FFN 16-4