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Hessen
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LWG,HE - Landtagswahlgesetz
§§ 29 - 38, IV. - Wahlhandlung und Feststellung des Wahlergebnisses
§§ 29 - 38, IV. - Wahlhandlung und Feststellung des Wahlergebnisses
§ 29 LWG, Öffentlichkeit der Wahl
§ 30 LWG, Unzulässige Wahlpropaganda und Unterschriftensammlung, unzulässige Veröffentlichung von Wählerbefragungen
§ 31 LWG, Stimmabgabe
§ 32 LWG, Briefwahl
§ 33 LWG, Ungültige Stimmen
§ 34 LWG, Zurückweisung von Wahlbriefen
§ 35 LWG, Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
§ 36 LWG, Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
§ 37 LWG, Feststellung des Wahlergebnisses im Lande
§ 38 LWG, Erwerb der Rechtsstellung eines Abgeordneten und Bekanntgabe des Wahlergebnisses