§ 8 SächsAZVO - Arbeitszeiterfassung
Bibliographie
- Titel
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Arbeitszeit der Beamten im Freistaat Sachsen (Sächsische Arbeitszeitverordnung - SächsAZVO)
- Amtliche Abkürzung
- SächsAZVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 240-2.1
Für die Ermittlung der täglichen Arbeitszeit sind Arbeitszeiterfassungssysteme zu verwenden. Die Dienststelle kann Ausnahmen vorsehen
- 1.
für Beamte mit Leitungsaufgaben oder selbstständiger Entscheidungsbefugnis,
- 2.
bei Besonderheiten des jeweiligen Arbeitsbereiches.