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§ 8 SächsAZVO - Arbeitszeiterfassung

Bibliographie

Titel
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Arbeitszeit der Beamten im Freistaat Sachsen (Sächsische Arbeitszeitverordnung - SächsAZVO)
Amtliche Abkürzung
SächsAZVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
240-2.1

Für die Ermittlung der täglichen Arbeitszeit sind Arbeitszeiterfassungssysteme zu verwenden. Die Dienststelle kann Ausnahmen vorsehen

  1. 1.

    für Beamte mit Leitungsaufgaben oder selbstständiger Entscheidungsbefugnis,

  2. 2.

    bei Besonderheiten des jeweiligen Arbeitsbereiches.