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Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen
(Biostoffverordnung - BioStoffV)

Bibliographie

Titel
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung - BioStoffV)
Amtliche Abkürzung
BioStoffV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
805-3-13

Vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2514) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Juli 2021 (BGBl. I S. 3115)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen3
Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten
Gefährdungsbeurteilung4
Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung5
Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung6
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten7
Abschnitt 3
Grundpflichten und Schutzmaßnahmen
Grundpflichten8
Allgemeine Schutzmaßnahmen9
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie10
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes11
Arbeitsmedizinische Vorsorge12
Betriebsstörungen, Unfälle13
Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten14
Abschnitt 4
Erlaubnis- und Anzeigepflichten
Erlaubnispflicht15
Anzeigepflicht16
Abschnitt 5
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
Unterrichtung der Behörde17
Behördliche Ausnahmen18
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe19
Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften
Ordnungswidrigkeiten20
Straftaten21
Übergangsvorschriften22
Symbol für BiogefährdungAnhang I
Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der VersuchstierhaltungAnhang II
Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der BiotechnologieAnhang III

Artikel 1 der Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2514)