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BioStoffV - Biostoffverordnung
§§ 8 - 14, Abschnitt 3 - Grundpflichten und Schutzmaßnahmen
§§ 8 - 14, Abschnitt 3 - Grundpflichten und Schutzmaßnahmen
§ 8 BioStoffV, Grundpflichten
§ 9 BioStoffV, Allgemeine Schutzmaßnahmen
§ 10 BioStoffV, Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie
§ 11 BioStoffV, Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
§ 12 BioStoffV, Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 13 BioStoffV, Betriebsstörungen, Unfälle
§ 14 BioStoffV, Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten