Anlage 1 VwVKVO M-V - Gebührenverzeichnis
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Kosten im Verwaltungsvollzugsverfahren (Verwaltungsvollzugskostenverordnung - VwVKVO M-V)
- Amtliche Abkürzung
- VwVKVO M-V
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Mecklenburg-Vorpommern
- Gliederungs-Nr.
- 2011-1-10
zu § 1 Absatz 2
Tarifstelle | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro |
---|---|---|
Gebühren | ||
1 | Gebühren nach dem Zeitaufwand | |
Die Gebühr nach dem Zeitaufwand beträgt je angefangene Stunde | ||
1.1 | fiir eine Beamtin oder einen Beamten der Laufbahngruppe 1 unterhalb des zweiten Einstiegsamtes oder far vergleichbare Tarifbeschaftigte | 46,50 (37,00/9,50) |
1.2 | fiir eine Beamtin oder einen Beamten der Laufbahngruppe 1 ab dem zweiten Einstiegsamt oder ftir vergleichbare Tarifbeschaftigte | 52,50 (43,00/9,50) |
1.3 | ftir eine Beamtin oder einen Beamten der Laufbahngruppe 2 unterhalb des zweiten Einstiegsamtes oder fur vergleichbare Tarifbeschaftigte | 64,50 (55,00/9,50) |
1.4 | fiir eine Beamtin oder einen Beamten der Laufbahngruppe 2 ab dem zweiten Einstiegsamt oder ftir vergleichbare Tarifbeschaftigte | 84,50 (75,00/9,50) |
1.5 | für Kraftfahrer | 58,50 (49,00/9,50) |
Anmerkung zu der Tarifstelle 1: Der Klammerzusatz bei der Gebtihr differenziert zwischen dem Persona1- und Sachkostenanteil (Personalkosten/Sachkosten). Bei den Tarifstellen 5.1, 7.1 und 8.1 ist bei der Berechnung der Gebiihr nur der Personalkostenanteil zu beriicksichtigen. | ||
2 | Schriftliche Androhung von Zwangsmitteln, wenn die Androhung nicht mit dem Verwaltungsakt verbunden ist, durch den die Handlung, Duldung oder Unterlassung aufgegeben wird | 7 bis 150 |
3 | Festsetzung von Zwangsgeld | 7 bis 150 |
4 | Antrag auf Vollstreckung der Ersatzzwangshaft | 21 bis 150 |
5 | Ersatzvornahme | |
5.1 | Ersatzvornahme durch Vollzugsbehörde | nach dem Zeitaufwand; die Tarifstelle 1 findet Anwendung |
5.2 | für den Einsatz je | |
5.2.1 | Diensthund für jede angefangene Stunde | 24,40 |
5.2.2 | Kraftrad | 0,60 |
5.2.3 | Personenkraftwagen, Kleinbus bis zu zehn Sitzen, Anhänger | 0,40 |
5.2.4 | Lastkraftwagen, Zugmaschine, Omnibus | 2,00 |
Anmerkung zu den Tarifstellen 5.2.2 bis 5.2.4: Die Gebühr gilt für jeden angefangenen Kilometer des Hin- und Rückweges. | ||
5.2.6 | sonstiges Spezial- und Feuerwehrfahrzeug (einschließlich Ausrüstung), Kehrmaschine und anderes Spezialfahrzeug, bei einem zulässigen Gesamtgewicht | |
5.2.6.1 | bis 7,5 Tonnen | 91,50 |
5.2.6.2 | über 7,5 Tonnen | 162,00 |
5.2.7 | Drehleiter und Kranwagen | 323,50 |
5.2.8 | Wasserfahrzeug | |
5.2.8.1 | Küstenstreifenboot | 565,00 |
5.2.8.2 | Streifenboot | 189,00 |
5.2.8.3 | Hilfsstreifenboot | 54,00 |
5.2.8.4 | Schlauchboot | 43,00 |
Anmerkung zu den Tarifstellen 5.2.6 bis 5.2.8: Die Gebühr gilt für jede angefangene Stunde. | ||
5.2.9 | Hubschrauber für jede angefangene Flugstunde einschließlich Flugpersonal | 5 089,00 |
5.3 | Vor- und Nachbereitung der Ersatzvornahme | nach dem Zeitaufwand; die Tarifstelle 1 findet Anwendung |
5.4 | Abgeltung eigener Aufwendungen der Vollzugsbehörde bei der Ausführung der Ersatzvornahme durch Beauftragte | nach dem Zeitaufwand; die Tarifstelle 1 findet Anwendung |
6 | Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme | Die Tarifstellen 5.1 bis 5.4 finden entsprechende Anwendung |
7 | Unmittelbarer Zwang | |
7.1 | durch einen Beamten oder Tarifbeschäftigten | nach dem Zeitaufwand; die Tarifstelle 1 findet Anwendung |
7.2 | für den Einsatz von Diensthunden oder technischem Gerät, insbesondere von Fahrzeugen | Die Tarifstelle 5.2 findet entsprechende Anwendung |
7.3 | bei Gewahrsamsnahmen | |
7.3.1 | Gewahrsamsnahmen von Personen gemäß § 55 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes | nach dem Zeitaufwand; die Tarifstelle 1 findet Anwendung |
7.3.2 | Aufenthalt je angefangene 12 Stunden | 50,00 |
7.3.3 | Reinigung von Räumen oder Fahrzeugen wegen außergewöhnlicher Verschmutzung | 13 bis 100 |
Anmerkungen zur Tarif stelle 7.3: a) Aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses können die Gebühren ermäßigt oder es kann von ihrer Erhebung abgesehen werden (§ 6 des Landesverwaltungskostengesetzes). b) Als Auslagen sind zu erheben: - die entstandenen besonderen Aufwendungen für die Reinigung von Räumen oder Fahrzeugen durch Dritte wegen außergewöhnlicher Verschmutzung, - die Kosten für die Gestellung von Einwegdecken, - die Kosten der ärztlichen Untersuchung auf Gewahrsamstauglichkeit, - die bei der Verpflegung entstandenen Kosten im Rahmen der festgelegten Richtwerte (für Morgenkost 3 Euro, für Mittagskost 4,80 Euro, für Abendkost 4 Euro). c) Tarifstelle 7.3.3 beinhaltet auch die Personalkosten der verantwortlichen Mitarbeiter für den Gewahrsamsraum. | ||
7.4 | Vor- und Nachbereitung des unmittelbaren Zwangs | nach dem Zeitaufwand; die Tarifstelle 1 findet Anwendung |
8 | Vorführung oder Wegnahme einer Person | |
8.1 | durch einen Beamten oder Tarifbeschäftigten | nach dem Zeitaufwand; die Tarifstelle 1 findet Anwendung |
8.2 | für den Einsatz eines Kraftfahrzeuges für jeden angefangenen Kilometer des Transportweges und der erforderlichen Hin- und Rückfahrt | 0,40 |
8.3 | Vor- und Nachbereitung der Vorführung oder Wegnahme einer Person | nach dem Zeitaufwand; die Tarifstelle 1 findet Anwendung |
9 | Amtliche Verwahrung | |
Gebühr für die im Zusammenhang mit Vollzugsmaßnahmen oder der unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme durchgeführten amtlichen Verwahrung | ||
9.1 | bei Fahrzeugen | |
9.1.1 | je Zweirad | 3,00 |
9.1.2 | Fahrzeuge bis 7,5 t | 5,00 |
9.1.3 | Fahrzeuge über 7,5 t | 10,00 |
9.1.4 | sonstige Sachen | 2 bis 10 |
je angefangenen Tag, höchstens 50 Prozent des Veräußerungswertes | ||
9.2 | bei Tieren | |
9.2.1 | für ein Kleintier | 2,00 |
9.2.2 | für ein Großtier | 5,50 |
je angefangenen Tag, höchstens 50 Prozent des Veräußerungswertes | ||
9.2.3 | bei sonstigen beweglichen Sachen (zum Beispiel Hausrat) je angefangenen Tag und je Quadratmeter Lagerfläche, höchstens 50 Prozent des Veräußerungswertes | 0,50 |
Anmerkung zu den Tarifstellen 9.1 und 9.2: a) Der Veräußerungswert ist von der Vollzugsbehörde nach billigem Ermessen zu schätzen. b) Als Auslagen sind die Kosten zu erheben, die beauftragte Dritte in Rechnung gestellt haben. Dabei sind die Kosten der Verwertung inklusive der Bewertung in Rechnung zu stellen. | ||
9.3 | Vor- und Nachbereitung der Verwahrung | nach dem Zeitaufwand; die Tarifstelle 1 findet Anwendung |