§ 1 EG - Anwendungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Hamburgisches Enteignungsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- EG,HH
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 214-1
Dieses Gesetz ist für alle Enteignungen anzuwenden, wenn dafür keine andere gesetzliche Regelung besteht oder wenn auf dies Gesetz verwiesen wird.