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§ 24a BWG - Ausbau von Ver- und Entsorgungsnetzen

Bibliographie

Titel
Berliner Wassergesetz (BWG)
Amtliche Abkürzung
BWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
753-1

Das Land Berlin kann durch Rechtsverordnung der für die Wasserwirtschaft zuständigen Senatsverwaltung unter Beachtung der wirtschaftlichen Belange der Berliner Wasserbetriebe (BWB) festlegen, in welchen Gebieten das Ver- und Entsorgungsnetz auszubauen oder ein Ausbau zu unterlassen ist, sofern insbesondere Belange des Grundwasserschutzes oder eine geordnete städtebauliche Entwicklung dies erforderlich machen.