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§ 10 MFG - Mittelstandsbericht

Bibliographie

Titel
Mittelstandsförderungsgesetz (MFG)
Amtliche Abkürzung
MFG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
707.2

(1) Die Landesregierung berichtet dem Landtag in regelmäßigen Abständen, mindestens alle vier Jahre beginnend im Jahre 2002, über die Entwicklung und die Lage der mittelständischen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe (Mittelstandsbericht).

(2) Der Mittelstandsbericht soll auch die Ergebnisse der eingeleiteten und durchgeführten Förderungsmaßnahmen und deren Auswirkungen darstellen sowie erforderlichenfalls Vorschläge für weitere Förderungsmaßnahmen enthalten.