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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

§ 1 HG 2020 - Feststellung des Haushaltsplans

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) 
Redaktionelle Abkürzung
HG 2020,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
43-88

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird in Einnahme und Ausgabe auf 38 143 868 000 Euro festgestellt.