Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und zur Ausführung der Aufgaben nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes (AGSGB II)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und zur Ausführung der Aufgaben nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes (AGSGB II)
Amtliche Abkürzung
AGSGB II
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2170

Vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 907)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Februar 2018 (GBl. S. 6)

Der Landtag hat am 9. Dezember 2004 das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende1
Heranziehung kreisangehöriger Gemeinden2
Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende3
Aufsicht und Prüfung4
Weitergabe der Erstattungsleistungen des Bundes5
Weitergabe der Entlastung des Landes6
Zuständige Stellen für Leistungen für Bildung und Teilhabe7
Aufsicht8
Heranziehung kreisangehöriger Gemeinden9
In-Kraft-Treten10