§ 19 EigAnVO - Finanzplanung
Bibliographie
- Titel
- Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO)
- Amtliche Abkürzung
- EigAnVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 2020-1-10
Der fünfjährige Finanzplan besteht aus:
- 1.einer Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben auf der Grundlage eines Investitionsprogramms und der Deckungsmittel des Vermögensplans entsprechend der für diesen vorgeschriebenen Ordnung, nach Jahren gegliedert, sowie
- 2.einer Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Eigenbetriebs, die sich auf die Finanzplanung für den Haushalt der Gemeinde auswirken.