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  • ab 17.11.1999 (aktuelle Fassung)

Anlage 5 EigAnVO - Anlage 5
(zu § 24 Abs. 3)

Bibliographie

Titel
Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO)
Amtliche Abkürzung
EigAnVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2020-1-10

Formblatt 5

Erfolgsübersicht

Aufwendungen Betrag
insgesamt
Allgemeine und
gemeinsame
Betriebsabteilungen
VersorgungsbetriebeVerkehrs-
betriebe(1)
Andere
Betriebs-
zweige
Hilfsbe-
triebe(2)
Aktivier-
te Eigen-
leistungen
nach Bereichen




nach
Aufwandsarten
Verwal-
tung und
Vertrieb
SonstigeStromver-
sorgung
Gasver-
sorgung
Wasser-
versor-
gung
Andere
Versor-
gungs-
zweige
(z.B.
Fern-
wärme)
einschl.
Neben-
betriebe
(Gliede-
rung nach
Bedarf)
DM/EUR(3)DM/EUR(3)DM/EUR(3)DM/EUR(3)DM/EUR(3)DM/EUR(3)DM/EUR(3)DM/EUR(3)DM/EUR(3)DM/EUR(3)DM/EUR(3)
123456779101112
1. Material-
aufwand
a) Bezug von Fremden
b) Bezug von Betriebszweigen
2. Löhne und Gehälter(4)
3. Soziale Abgaben(4)
4. Aufwendungen für Altersver-
sorgung und für Unterstützung
5. Abschrei-
bungen(5)
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
7. Steuern (soweit nicht in Zeile 19 auszuweisen)(6)
8. Konzessions- und Wegeentgelte(7)
9. Andere betriebliche Aufwendungen(8)
10. Summe 1-9
11. Umlage der Spalten 3 und 4
Zurechnung (+)
Abgabe     (-)XXXXXXXX
12. Leistungs-
ausgleich der Aufwandbereiche
XX
Zurechnung (+)XX
Abgabe     (-)XX
13. Aufwen-
dungen 1-12
XXX
14. Betriebs-
erträge
XXX
a) nach der GUV-Rechnung(9)XXX
b) aus Lieferungen an andere BetriebszweigeXXXX
15. Betriebser-
träge insgesamt
XXXX
16. Betriebs-
ergebnis
XXXX
(+ = ÜberschussXXXX
- = Fehlbetrag)XXXX
17. Finanz-
erträge(10)
18. Außer-
ordentliches Ergebnis(11)
19. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag(12)
20. Unterneh-
mensergebnis(13)
(+ = Jahres-
gewinn
- = Jahres-
verlust)

(1) Amtl. Anm.:

Spalte 9 kann ggf. nach Verkehrszweigen aufgegliedert werden (Straßenbahn, Obus, Kraftomnibus usw.).

(2) Amtl. Anm.:

Gesonderter Nachweis, soweit aus organisatorischen Gründen erforderlich.

(3) Amtl. Anm.:

Nicht Zutreffendes streichen.

(3) Amtl. Anm.:

Nicht Zutreffendes streichen.

(3) Amtl. Anm.:

Nicht Zutreffendes streichen.

(3) Amtl. Anm.:

Nicht Zutreffendes streichen.

(3) Amtl. Anm.:

Nicht Zutreffendes streichen.

(3) Amtl. Anm.:

Nicht Zutreffendes streichen.

(3) Amtl. Anm.:

Nicht Zutreffendes streichen.

(3) Amtl. Anm.:

Nicht Zutreffendes streichen.

(3) Amtl. Anm.:

Nicht Zutreffendes streichen.

(3) Amtl. Anm.:

Nicht Zutreffendes streichen.

(3) Amtl. Anm.:

Nicht Zutreffendes streichen.

(4) Amtl. Anm.:

Die Löhne und Gehälter können mit den sozialen Abgaben zusammen ausgewiesen werden. Aktivierte Beträge sind in Spalte 12 auszuweisen.

(4) Amtl. Anm.:

Die Löhne und Gehälter können mit den sozialen Abgaben zusammen ausgewiesen werden. Aktivierte Beträge sind in Spalte 12 auszuweisen.

(5) Amtl. Anm.:

Posten 7 und 13 der Gewinn- und Verlustrechnung.

(6) Amtl. Anm.:

Posten 22 der Gewinn- und Verlustrechnung.

(7) Amtl. Anm.:

Posten 8 der Gewinn- und Verlustrechnung.

(8) Amtl. Anm.:

Posten 9 der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Zuführungen zu Sonderposten mit Rücklageanteil (Zeile 18).

(9) Amtl. Anm.:

Posten 1 bis 4 der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Auflösungen von Sonderposten mit Rücklageanteil (Zeile 18).

(10) Amtl. Anm.:

Posten 10 bis 12 und 16 der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich Posten 17 der Gewinn- und Verlustrechnung.

(11) Amtl. Anm.:

Posten 20 der Gewinn- und Verlustrechnung zuzüglich der Auflösungen von und abzüglich der Zuführungen zu Sonderposten mit Rücklageanteil aus Posten 4 bzw. 9 der Gewinn- und Verlustrechnung.

(12) Amtl. Anm.:

Posten 21 der Gewinn- und Verlustrechnung.

(13) Amtl. Anm.:

Übereinstimmend mit Nummer 23 der Gewinn- und Verlustrechnung.