§ 24 FAG - Zweckzuweisungen zur Förderung kommunaler Investitionen

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen im Freistaat Sachsen (Finanzausgleichsgesetz - FAG)
Amtliche Abkürzung
FAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
50-3

Die Bereitstellung von Zweckzuweisungen zur Förderung kommunaler Investitionsprojekte nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d in Höhe von 55.220.000 EUR für die Jahre ab 2009 wird im Jahr 2008 geprüft.