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Sachsen
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SächsFAG,SN - Sächsisches Finanzausgleichsgesetz
§§ 22 - 22c, Abschnitt 7 - Zuweisungen zum Ausgleich besonderer Bedarfe
§§ 22 - 22c, Abschnitt 7 - Zuweisungen zum Ausgleich besonderer Bedarfe
§ 22 SächsFAG, Zuweisungen zum Ausgleich besonderer Bedarfe
§ 22a SächsFAG, Bedarfszuweisungen
§ 22b SächsFAG, Zuweisungen für die Schaffung digitaler Infrastruktur und zur Digitalisierung
§ 22c SächsFAG, Zuweisungen zur Überwindung der Belastungen durch die COVID-19-Pandemie