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  • ab 01.01.2010 (aktuelle Fassung)

§ 1 HG 2010 - Feststellung des Haushaltsplans

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010)
Redaktionelle Abkürzung
HG 2010,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
43-79

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird in Einnahme und Ausgabe auf

27.747.550.300 Euro

festgestellt.