Versionsverlauf


  • ab 01.01.2005 (aktuelle Fassung)

§ 1 ThürHhG 2005 - Feststellung des Landeshaushaltsplans

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 (Thüringer Haushaltsgesetz 2005 - ThürHhG 2005)
Amtliche Abkürzung
ThürHhG 2005
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
630-2

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Landeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird in Einnahmen und Ausgaben auf

9.374.782.300 Euro

festgestellt.