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  • ab 01.01.2007 (aktuelle Fassung)

§ 10 StHG 2007/08

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2007/08 (Staatshaushaltsgesetz 2007/08 - StHG 2007/08)
Amtliche Abkürzung
StHG 2007/08
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
6300-2

Für die Personen, denen ein Dienstkraftwagen zur alleinigen oder bevorzugten Benutzung zur Verfügung steht, gelten die Richtlinien der Landesregierung über die unentgeltliche Benutzung der Dienstkraftwagen zu außerdienstlichen Zwecken.