§ 37 ThürBhV - Zusätzliche Betreuungsleistungen
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und sonstigen Fällen (Thüringer Beihilfeverordnung - ThürBhV)
- Amtliche Abkürzung
- ThürBhV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 2030-2-22
Beihilfen zu den Aufwendungen für zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI können für den in § 45a SGB XI beschriebenen Personenkreis neben Leistungen nach § 31 gewährt werden.