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§ 37 ThürBhV - Zusätzliche Betreuungsleistungen

Bibliographie

Titel
Thüringer Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und sonstigen Fällen (Thüringer Beihilfeverordnung - ThürBhV)
Amtliche Abkürzung
ThürBhV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2030-2-22

Beihilfen zu den Aufwendungen für zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI können für den in § 45a SGB XI beschriebenen Personenkreis neben Leistungen nach § 31 gewährt werden.