§ 4 FAGAufteilung der Gesamtschlüsselmasse
Bibliographie
- Titel
- [keine Angabe]
- Amtliche Abkürzung
- FAG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 500-3
(1) Die Gesamtschlüsselmasse nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 wird so zwischen dem kreisangehörigen Raum (kreisangehörige Gemeinden und Landkreise) und dem kreisfreien Raum (Kreisfreie Städte) aufgeteilt, dass sich die Finanzkraft je Einwohner gleichmäßig entwickelt. Im Abstand von vier Jahren - erstmals für das Ausgleichsjahr 2003 - ist zu überprüfen, ob auf Grund von Veränderungen im Aufgabenbestand oder auf Grund der Entwicklung der notwendigen Ausgaben im kreisfreien und im kreisangehörigen Raum das Finanzverteilungsverhältnis nach Satz 1 anzupassen ist. § 2 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend.
(2) Die Finanzkraft nach Absatz 1 bestimmt sich aus der Summe der Steuerkraftmesszahlen, die für das vergangene Jahr festgelegt wurden, und den Schlüsselzuweisungen des jeweiligen Ausgleichsjahres. Es wird die nach § 31 für das vergangene Ausgleichsjahr zu bestimmende Einwohnerzahl zu Grunde gelegt.
(3) Nach Aufteilung der Gesamtschlüsselmasse für das Ausgleichsjahr 2001 nach Absatz 1 sind die Schlüsselmassen des Ausgleichsjahres für die Kreisfreien Städte um 11.500.000 DM zu erhöhen und für die kreisangehörigen Gemeinden um den gleichen Betrag zu ermäßigen.
(4) Die Aufteilung des Anteils der Gesamtschlüsselmasse für den kreisangehörigen Raum erfolgt für die kreisangehörigen Gemeinden und die Landkreise nachd em Grundsatz der gleichmäßigen Entwicklung der Schlüsselzuweisungen je Einwohner.
(5) Die Gesamtschlüsselmasse nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 wird verwendet für
- 1.allgemeine Schlüsselzuweisungen (§§ 5 bis 14) und
- 2.investive Schlüsselzuweisungen (§ 16).
Der Anteil der investiven Schlüsselzuweisungen an der Gesamtschlüsselmasse beträgt bei den
1. kreisangehörigen Gemeinden
im Jahr 2001 | 11,47 vom Hundert, |
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im Jahr 2002 | 13,87 vom Hundert, |
im Jahr 2003 | 14,69 vom Hundert, |
im Jahr 2004 | 17,80 vom Hundert, |
ab dem Jahr 2005 | 8,52 vom Hundert |
2. Landkreisen
im Jahr 2001 | 7,14 vom Hundert, |
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im Jahr 2002 | 8,63 vom Hundert, |
im Jahr 2003 | 9,14 vom Hundert, |
im Jahr 2004 | 11,07 vom Hundert, |
ab dem Jahr 2005 | 5,30 vom Hundert |
3. Kreisfreien Städten
im Jahr 2001 | 10,76 vom Hundert, |
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im Jahr 2002 | 13,00 vom Hundert, |
im Jahr 2003 | 13,78 vom Hundert, |
im Jahr 2004 | 16,70 vom Hundert, |
ab dem Jahr 2005 | 7,99 vom Hundert |
Die Anteile der investiven Schlüselzuweisungen an der Gesamtschlüsselmasse ab dem Jahr 2003 sind im Jahr 2002 auf der Grundlage aktuekller Ergebnisse der Steuerschätzung sowie der Auswirkungen der Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ab dem Jahr 2005 zu überprüfen.
(6) Die Schlüsselzuweisungen sind auf volle Deutsche Mark zu runden.