§ 7a VwVG LSA - Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen und von Rundfunkgebühren
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwVG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- VwVG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2011.1
Für die Vollstreckung der Bescheide über rückständige Rundfunkbeiträge und rückständige Rundfunkgebühren sind die Gemeinden, mit Ausnahme der Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden, und die Verbandsgemeinden zuständig.