§ 148 HochSchG - Änderung des Universitätsmedizingesetzes
Bibliographie
- Titel
- Hochschulgesetz (HochSchG)
- Amtliche Abkürzung
- HochSchG
- Normtyp
- Versicherungsbedingung
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 223-41
Das Universitätsmedizingesetz vom 10. September 2008 (GVBl. S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. August 2015 (GVBl. S. 196), BS 223-42, wird wie folgt geändert:
- 1.
§ 2 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
- a)
In Satz 2 werden die Worte "Die §§ 8 und 9 des Hochschulgesetzes (HochSchG) vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 167), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Juli 2010 (GVBl. S. 167), BS 223-41, finden" durch die Worte "§ 9 des Hochschulgesetzes (HochSchG) vom 23. September 2020 (GVBl. S. 461, BS 223-41) findet" ersetzt.
- b)
In Satz 3 wird die Verweisung "die §§ 3 und 4 HochSchG" durch die Verweisung "§ 3 HochSchG" ersetzt.
- 2.
In § 3 Abs. 4 wird die Verweisung "§ 2 Abs. 1 bis 8 HochSchG" durch die Verweisung "§ 2 Abs. 1 bis 11 HochSchG" ersetzt.
- 3.
§ 4 wird wie folgt geändert:
- a)
In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe "Nr. 1 bis 11" durch die Angabe "Nr. 1 bis 10" ersetzt.
- b)
In Absatz 4 Satz 4 wird die Verweisung "§ 24 HochSchG" durch die Verweisung "§ 23 HochSchG" ersetzt.
- 4.
In § 5 Satz 2 wird die Verweisung "§§ 106 und 107 Abs. 1, 2 und 4 HochSchG" durch die Verweisung "§§ 105 und 106 Abs. 1, 2 und 4 HochSchG" ersetzt.
- 5.
In § 8 Abs. 2 Nr. 3 werden nach dem Wort "Gleichstellungsbeauftragten" die Worte "und ihrer Stellvertreterin" eingefügt und wird die Verweisung "§ 72 Abs. 5 Satz 1 HochSchG" durch die Verweisung "§ 4 Abs. 8 HochSchG" ersetzt.
- 6
In § 12 Abs. 6 Satz 1 wird die Verweisung "§ 8 Nr. 2 bis 5, 8 und 12 HochSchG" durch die Verweisung "§ 9 Abs. 1 Nr. 2 bis 5, 8 und 12 HochSchG" ersetzt.
- 7.
In § 13 Abs. 5 Nr. 2 Satz 3 wird der Klammerzusatz "(§ 86 Abs. 2 Nr. 11 HochSchG)" durch den Klammerzusatz "(§ 86 Abs. 2 Nr. 10 HochSchG)" ersetzt.
- 8.
In § 20 Abs. 1 Satz 2 wird die Verweisung "§ 43 Abs. 3 und 4 und die §§ 45, 47 bis 56, 58 bis 64 sowie 72 Abs. 4, 5 und 6 Satz 1 und 2 HochSchG" durch die Verweisung "§ 4 Abs. 4 bis 9, § 43 Abs. 3 bis 6, die §§ 45, 47 und 48 Abs. 1 bis 3 und die §§ 49 bis 55 und 57 bis 64 HochSchG" ersetzt.
- 9.
In § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 wird die Angabe "§ 8" jeweils durch die Angabe "§ 9 Abs. 1" ersetzt.
- 10.
In § 26 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 wird die Verweisung "die §§ 3 und 4 HochSchG" durch die Verweisung "§ 3 HochSchG" ersetzt.