§ 96 SPersVG - Hauptpersonalräte

Bibliographie

Titel
Saarländisches Personalvertretungsgesetz (SPersVG)
Amtliche Abkürzung
SPersVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2035-1

(1) Beim Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur werden Hauptpersonalräte gebildet für die staatlichen Lehrer, Studienreferendare, Lehramtsanwärter, Lehrhilfskräfte, pädagogischen Fachkräfte und anderen erzieherisch tätigen Personen

  1. a)

    an Grundschulen, Schulkindergärten im Grundschulbereich sowie dem entsprechenden Studienseminar,

  2. b)

    an technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufs-, Berufsfach-, Fach- und Fachoberschulen, Berufsschuleinrichtungen für Behinderte und dem entsprechenden Landesseminar sowie am Technischen Gymnasium und am Gymnasium der Fachrichtung Gesundheit und Soziales,

  3. c)

    an kaufmännischen Berufs-, Berufsfach-, Fach- und Fachoberschulen, Berufsschuleinrichtungen für Behinderte und dem entsprechenden Landesseminar sowie am Wirtschaftsgymnasium,

  4. d)

    an Gemeinschaftsschulen, Gemeinschaftsschulen in Abendform sowie den entsprechenden Studienseminaren,

  5. e)

    an Gymnasien - mit Ausnahme des Technischen Gymnasiums, des Gymnasiums der Fachrichtung Gesundheit und Soziales und des Wirtschaftsgymnasiums -, Abendgymnasien und Versuchsschulen neuer Schulformen sowie den entsprechenden Studienseminaren,

  6. f)

    an Förderschulen - ausgenommen Berufsschuleinrichtungen für Behinderte - und Schulkindergärten im Bereich der Förderschulen.

(2) Die in Absatz 1 genannten Angehörigen des öffentlichen Dienstes nehmen an der Wahl zur allgemeinen Stufenvertretung nicht teil. Der nach § 95 Abs. 1 zu wählende Personalrat nimmt gleichzeitig die Aufgaben der Stufenvertretung wahr; für die Angehörigen dieser Dienststellen gilt Satz 1 entsprechend.

(3) Der bei

  1. a)

    der Hochschule für Musik Saar,

  2. b)

    der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

  3. c)

    der Hochschule der Bildenden Künste - Saar,

  4. d)

    dem Deutsch-Luxemburgischen Schengen-Lyzeum Perl

gebildete Personalrat nimmt gleichzeitig die Aufgaben der Stufenvertretung wahr. Die Angehörigen dieser Dienststellen nehmen an der Wahl zur allgemeinen Stufenvertretung nicht teil.