Hessisches Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO)
Bibliographie
- Titel
- Hessisches Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO)
- Amtliche Abkürzung
- HessAGVwGO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 212-5
Vom 6. Februar 1962 (GVBl. I S. 13)
Zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 1990 (GVBl. I S. 721) (1)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
ERSTER ABSCHNITT | |
Gerichtsverfassung | |
Sitz und Bezirk der Gerichte | 1 |
Dienstaufsicht und Geschäftsbereich | 2 |
Bildung der Kammern und Senate | 3 |
Ernennung von Richtern im Nebenamt | 4 |
Ausschuß zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter | 5 |
Asylsachen | 5a |
ZWEITER ABSCHNITT | |
Vorverfahren | |
Ausschuß | 6 |
Vorlagefrist | 7 |
Zusammensetzung des Ausschusses | 8 |
8a | |
8b | |
Durchführung der Anhörung | 9 |
DRITTER ABSCHNITT | |
Verfahren | |
Wasser- und Bodenverbände | 10 |
Normenkontrolle | 11 |
Wegfall der aufschiebenden Wirkung in der Verwaltungsvollstreckung | 12 |
Besetzung der Senate des Verwaltungsgerichtshofes | 13 |
Überleitung von Zuständigkeiten | 14 |
VIERTER ABSCHNITT | |
Schlußvorschriften | |
Weitergeltendes Landesrecht | 15 |
Anpassung landesrechtlicher Vorschriften | 16 |
Zuständigkeitsvorbehalt | 17 |
In-Kraft-Treten | 18 |
Nach Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 1990 (GVBl. I S. 721) gilt folgende Überleitungsvorschrift:
"Die im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes anhängigen Verfahren nach dem Asylverfahrensgesetz und wegen Verwaltungsakten der Ausländerbehörde gegen Asylbewerber
1. bei dem Verwaltungsgericht Kassel aus dem Landkreis Fulda,
2. bei dem Verwaltungsgericht Wiesbaden aus dem Bezirk des Verwaltungsgerichts Gießen
gehen, soweit noch nicht Verhandlungstermin bestimmt ist oder bestimmt war oder soweit nicht die Übertragung auf den Einzelrichter erfolgt ist, in der Lage, in der sie sich befinden, auf das Verwaltungsgericht Gießen über."
"Die im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes anhängigen Verfahren nach dem Asylverfahrensgesetz und wegen Verwaltungsakten der Ausländerbehörde gegen Asylbewerber
1. bei dem Verwaltungsgericht Kassel aus dem Landkreis Fulda,
2. bei dem Verwaltungsgericht Wiesbaden aus dem Bezirk des Verwaltungsgerichts Gießen
gehen, soweit noch nicht Verhandlungstermin bestimmt ist oder bestimmt war oder soweit nicht die Übertragung auf den Einzelrichter erfolgt ist, in der Lage, in der sie sich befinden, auf das Verwaltungsgericht Gießen über."