Anlage 3 VKostO - Pfändungsgebühren für Pfändungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2
(zu § 2 Abs. 4)

Bibliographie

Titel
Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG)
Redaktionelle Abkürzung
VKostO,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
304-13
Bis zu 500 Euro einschließlich10 Euro
bis zu 1.000 Euro einschließlich14 Euro
bis zu 1.500 Euro einschließlich17 Euro
bis zu 2.000 Euro einschließlich20 Euro
bis zu 2.500 Euro einschließlich24 Euro
bis zu 3.000 Euro einschließlich28 Euro
bis zu 3.500 Euro einschließlich31 Euro
bis zu 4.000 Euro einschließlich34 Euro
bis zu 4.500 Euro einschließlich38 Euro
bis zu 5.000 Euro einschließlich41 Euro
von dem Mehrbetrag für jede angefangenen 1.000 Euro7 Euro.