Anlage 3 VKostO - Pfändungsgebühren für Pfändungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2
(zu § 2 Abs. 4)
Bibliographie
- Titel
- Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG)
- Redaktionelle Abkürzung
- VKostO,HE
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 304-13
Bis zu 500 Euro einschließlich | 10 Euro |
---|---|
bis zu 1.000 Euro einschließlich | 14 Euro |
bis zu 1.500 Euro einschließlich | 17 Euro |
bis zu 2.000 Euro einschließlich | 20 Euro |
bis zu 2.500 Euro einschließlich | 24 Euro |
bis zu 3.000 Euro einschließlich | 28 Euro |
bis zu 3.500 Euro einschließlich | 31 Euro |
bis zu 4.000 Euro einschließlich | 34 Euro |
bis zu 4.500 Euro einschließlich | 38 Euro |
bis zu 5.000 Euro einschließlich | 41 Euro |
von dem Mehrbetrag für jede angefangenen 1.000 Euro | 7 Euro. |