Anlage 3 VKostO

Bibliographie

Titel
Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG)
Redaktionelle Abkürzung
VKostO,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
304-13

(zu § 2 Abs. 4)

Pfändungsgebühren für Pfändungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2
Bis zu500 Euro einschließlich11 Euro
bis zu1.000 Euro einschließlich15 Euro
bis zu1.500 Euro einschließlich19 Euro
bis zu2.000 Euro einschließlich22 Euro
bis zu2.500 Euro einschließlich26 Euro
bis zu3.000 Euro einschließlich31 Euro
bis zu3.500 Euro einschließlich34 Euro
bis zu4.000 Euro einschließlich37 Euro
bis zu 4.500 Euro einschließlich 42 Euro
bis zu5.000 Euro einschließlich 45 Euro
von dem Mehrbetrag für jede angefangenen 1.000 Euro 8 Euro.