Anlage 3 HessVwVKostO - Verwertungsgebühren für die Versteigerung und andere Verwertung von Gegenständen nach § 4 Abs. 1

Bibliographie

Titel
Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Hessische Verwaltungsvollstreckungskostenordnung - HessVwVKostO)
Amtliche Abkürzung
HessVwVKostO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
304-13

Anlage 3
(zu § 4 Abs. 3)

Bis zu500 Euro einschließlich42 Euro 
bis zu 1.000 Euro einschließlich56 Euro 
bis zu1.500 Euro einschließlich70 Euro 
bis zu2.000 Euro einschließlich85 Euro 
bis zu2.500 Euro einschließlich98 Euro 
bis zu3.000 Euro einschließlich112 Euro 
bis zu3.500 Euro einschließlich127 Euro 
bis zu 4.000 Euro einschließlich141 Euro 
bis zu4.500 Euro einschließlich155 Euro 
bis zu5.000 Euro einschließlich168 Euro 
von dem Mehrbetrag für jede angefangenen 1.060 Euro 22 Euro.