Anlage 6 LBesG LSA
Bibliographie
- Titel
- Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbesoldungsgesetz - LBesG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- LBesG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2032.23
(zu § 38 Abs. 1)
Gültig ab 1. Juni 2016
Familienzuschlag
(Monatsbeträge in Euro)
Stufe 1 (§ 38 Abs. 2) | Stufe 2 (ein Kind, § 38 Abs. 3) |
---|---|
128,91 | 110,28 |
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 110,28 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 353,92 Euro.
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 und A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 4 und A 5 um je 5,11 Euro und für jedes weitere zu berücksichtigende Kind
in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und
in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro.