Anlage 6 LBesG LSA

Bibliographie

Titel
Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbesoldungsgesetz - LBesG LSA)
Amtliche Abkürzung
LBesG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2032.23

(zu § 38 Abs. 1)

Gültig ab 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

Familienzuschlag
(Monatsbeträge in Euro)

Stufe 1 (§ 38 Abs. 2)Stufe 2 (ein Kind, § 38 Abs. 3)
143,33122,61

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 122,61 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 393,50 Euro.

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 und A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 4 und A 5 um je 5,68 Euro und für jedes weitere zu berücksichtigende Kind

in der Besoldungsgruppe A 4 um je 22,73 Euro und

in der Besoldungsgruppe A 5 um je 17,06 Euro.