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§ 5 HVwKostG - Gebührenarten

Bibliographie

Titel
Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG)
Amtliche Abkürzung
HVwKostG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
305-5

Die Gebühren sind

  1. 1.
    durch feste Sätze (Festgebühren),
  2. 2.
    nach dem Wert des Gegenstandes, auf den sich die Amtshandlung bezieht (Wertgebühren),
  3. 3.
    nach dem Zeitaufwand für die Amtshandlung (Zeitgebühren) oder
  4. 4.
    durch Rahmensätze (Rahmengebühren)

zu bestimmen.