§ 5 HVwKostG - Gebührenarten
Bibliographie
- Titel
- Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG)
- Amtliche Abkürzung
- HVwKostG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 305-5
Die Gebühren sind
- 1.durch feste Sätze (Festgebühren),
- 2.nach dem Wert des Gegenstandes, auf den sich die Amtshandlung bezieht (Wertgebühren),
- 3.nach dem Zeitaufwand für die Amtshandlung (Zeitgebühren) oder
- 4.durch Rahmensätze (Rahmengebühren)
zu bestimmen.