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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Art. 4 3. FBG - Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens "Kommunaler Strukturfonds"

Bibliographie

Titel
Drittes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen
Redaktionelle Abkürzung
3. FBG,SN
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
50-27A

Das Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens "Kommunaler Strukturfonds" vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 797, 806) wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Absatz 1 wird aufgehoben.

    2. b)

      Die Absätze 2 und 3 werden die Absätze 1 und 2.

  2. 2.

    § 7 wird wie folgt gefasst:

    "§ 7
    Auflösung des Fonds

    Hiermit wird der Kommunale Strukturfonds mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 aufgelöst."

  3. 3.

    Folgender § 8 wird angefügt:

    "§ 8
    Außerkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft."