Art. 4 3. FBG - Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens "Kommunaler Strukturfonds"
Bibliographie
- Titel
- Drittes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen
- Redaktionelle Abkürzung
- 3. FBG,SN
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 50-27A
Das Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens "Kommunaler Strukturfonds" vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 797, 806) wird wie folgt geändert:
- 1.
§ 4 wird wie folgt geändert:
- a)
Absatz 1 wird aufgehoben.
- b)
Die Absätze 2 und 3 werden die Absätze 1 und 2.
- 2.
§ 7 wird wie folgt gefasst:
"§ 7
Auflösung des FondsHiermit wird der Kommunale Strukturfonds mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 aufgelöst."
- 3.
Folgender § 8 wird angefügt:
"§ 8
AußerkrafttretenDieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft."