Versionsverlauf


  • ab 20.02.2020 (aktuelle Fassung)

§ 38 LVerfSchG - Bericht

Bibliographie

Titel
Landesverfassungsschutzgesetz (LVerfSchG)
Amtliche Abkürzung
LVerfSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
12-2

Die Parlamentarische Kontrollkommission erstattet dem Landtag möglichst in der Mitte und am Ende jeder Wahlperiode Bericht über ihre Kontrolltätigkeit. Über die Einholung von Auskünften nach § 13 Abs. 1 bis 4 berichtet die Parlamentarische Kontrollkommission dem Landtag jährlich. Der Bericht enthält Angaben zur Durchführung der Maßnahmen sowie Art, Umfang und Anordnungsgründen. Dabei sind die Grundsätze des § 32 Abs. 2 zu beachten.