§ 38 LVerfSchG - Bericht
Bibliographie
- Titel
- Landesverfassungsschutzgesetz (LVerfSchG)
- Amtliche Abkürzung
- LVerfSchG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 12-2
Die Parlamentarische Kontrollkommission erstattet dem Landtag möglichst in der Mitte und am Ende jeder Wahlperiode Bericht über ihre Kontrolltätigkeit. Über die Einholung von Auskünften nach § 13 Abs. 1 bis 4 berichtet die Parlamentarische Kontrollkommission dem Landtag jährlich. Der Bericht enthält Angaben zur Durchführung der Maßnahmen sowie Art, Umfang und Anordnungsgründen. Dabei sind die Grundsätze des § 32 Abs. 2 zu beachten.