§ 84 PersVG LSA - Personalräte bei Schulen
Bibliographie
- Titel
- Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- PersVG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2035.3
Die öffentlichen Schulen im Sinne des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind für die nachstehend aufgeführten Beschäftigten Dienststellen im Sinne dieses Gesetzes:
- 1.
Lehrkräfte (einschließlich Schulleiterinnen und Schulleiter),
- 2.
pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- 3.
Schulverwaltungsassistentinnen und Schulverwaltungsassistenten,
- 4.
Betreuungspersonal an Förderschulen und
- 5.
Verwaltungs- und technisches Personal an Schulen in Landesträgerschaft.