§ 84 PersVG LSA - Personalräte bei Schulen

Bibliographie

Titel
Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)
Amtliche Abkürzung
PersVG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2035.3

Die öffentlichen Schulen im Sinne des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind für die nachstehend aufgeführten Beschäftigten Dienststellen im Sinne dieses Gesetzes:

  1. 1.

    Lehrkräfte (einschließlich Schulleiterinnen und Schulleiter),

  2. 2.

    pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

  3. 3.

    Schulverwaltungsassistentinnen und Schulverwaltungsassistenten,

  4. 4.

    Betreuungspersonal an Förderschulen und

  5. 5.

    Verwaltungs- und technisches Personal an Schulen in Landesträgerschaft.