§ 84 PersVG LSA - Personalräte bei Schulen

Bibliographie

Titel
Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)
Amtliche Abkürzung
PersVG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2035.3

Die öffentlichen Schulen im Sinne des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind für die nachstehend aufgeführten Beschäftigten Dienststellen im Sinne dieses Gesetzes:

  1. 1.
    Lehrkräfte (einschließlich Schulleiterinnen und Schulleiter),
  2. 2.
    pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  3. 3.
    Betreuungspersonal an Sonderschulen und
  4. 4.
    Verwaltungs- und technisches Personal an Schulen in Landesträgerschaft.