§ 39 HLbG - Studienseminare und Ausbildungsschulen
Bibliographie
- Titel
- Hessisches Lehrerbildungsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- HLbG,HE
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 322-125
(1) Die pädagogische Ausbildung erfolgt
- 1.
an Studienseminaren für
- a)
Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Förderschulen,
- b)
Gymnasien,
- c)
berufliche Schulen,
- 2.
an Ausbildungsschulen.
(2) Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars trägt die Gesamtverantwortung für das Studienseminar. Sie oder er verantwortet die pädagogische Ausbildung sowie die Organisation und Personalentwicklung des Studienseminars und nimmt die Aufgaben der oder des Dienstvorgesetzten nach Maßgabe der zu diesem Gesetz ergangenen Rechtsverordnungen wahr.
(3) Den Studienseminaren werden vom Amt für Lehrerbildung Ausbildungsschulen zugeordnet.