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§ 6 HAGArt10G

Bibliographie

Titel
Hessisches Ausführungsgesetz zum Artikel 10-Gesetz (HAGArt10G)
Amtliche Abkürzung
HAGArt10G
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
18-2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Die verfassungsmäßigen Rechte der Landesregierung sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Wiesbaden, den 16. Dezember 1969

Der Hessische Ministerpräsident
Oswald

Der Hessische Minister des Innern
Dr. Strelitz