§ 6 HAGArt10G
Bibliographie
- Titel
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Artikel 10-Gesetz (HAGArt10G)
- Amtliche Abkürzung
- HAGArt10G
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 18-2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte der Landesregierung sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Wiesbaden, den 16. Dezember 1969
Der Hessische Ministerpräsident
Oswald
Der Hessische Minister des Innern
Dr. Strelitz