§ 2 RiWahlG
Bibliographie
- Titel
- Richterwahlgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- RiWahlG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 301-2
Der Richterwahlausschuss besteht aus den Mitgliedern kraft Amtes und einer gleichen Zahl von Mitgliedern kraft Wahl.