§ 11 RiWahlG
Bibliographie
- Titel
- Richterwahlgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- RiWahlG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 301-2
Der Richterwahlausschuss prüft, ob der für ein Richteramt Vorgeschlagene die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für dieses Amt besitzt.