Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (SächsAGSGB)

Bibliographie

Titel
Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (SächsAGSGB)
Amtliche Abkürzung
SächsAGSGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
80-1/2

Vom 6. Juni 2002 (SächsGVBl. S. 168)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Auskunft1
Amtliche Beglaubigungen2
Abschnitt 2
Vorschriften für den Bereich der Sozialversicherung
Versicherungsämter3
Oberste Verwaltungsbehörde4
Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Aufwendungserstattungs-Verordnung4a
Bestimmung der Zentralen Vermittlungsstelle (Kopfstelle) zum Renten Service im Rentenauskunftsverfahren im Freistaat Sachsen 4b
Landesprüfungsamt für Sozialversicherung5
Bestellung von Vollstreckungs- und Vollziehungsbeamten bei den Trägern der Sozialversicherung6
Vertretung in der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung7
Gesonderte Berechnung von Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 3 und 4 SGB XI8
Abschnitt 3
Vorschriften für den Bereich der Sozialfürsorge
Unterabschnitt 1
Zuständigkeit
Kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende9
Örtliche Träger der Sozialhilfe10
Heranziehung kreisangehöriger Gemeinden11
Vorläufige Hilfeleistung12
Überörtlicher Träger der Sozialhilfe13
Heranziehung örtlicher Träger und kreisangehöriger Gemeinden14
Zuständigkeiten der Landesbehörden15
Zuständigkeit nach dem Schwerbehindertenrecht15a
Unterabschnitt 2
Finanzierung
Kostentragung16
Beteiligung des Landes17
Sonderlastenausgleich18
Anteil des Bundes an der Grundsicherung für Arbeitsuchende19
Unterabschnitt 3
Zusammenarbeit
Zusammenarbeit mit der freien Wohlfahrtspflege20
Beteiligung sozial erfahrener Dritter21
Übergangsregelung22