Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (SächsAGSGB)

Bibliographie

Titel
Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (SächsAGSGB)
Amtliche Abkürzung
SächsAGSGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
80-1/2

Vom 6. Juni 2002 (SächsGVBl. S. 168)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. April 2006 (SächsGVBl. S. 94)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Auskunft1
Amtliche Beglaubigungen2
Abschnitt 2
Vorschriften für den Bereich der Sozialversicherung
Versicherungsämter3
Oberste Verwaltungsbehörde4
Landesprüfungsamt für Sozialversicherung5
Bestellung von Vollstreckungs- und Vollziehungsbeamten bei den Trägern der Sozialversicherung6
Vertretung in der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung7
Gesonderte Berechnung von Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 3 und 4 SGB XI8
Abschnitt 3
Vorschriften für den Bereich der Sozialfürsorge
Unterabschnitt 1
Zuständigkeit
Kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende9
Örtliche Träger der Sozialhilfe10
Heranziehung kreisangehöriger Gemeinden11
Vorläufige Hilfeleistung12
Überörtlicher Träger der Sozialhilfe13
Heranziehung örtlicher Träger und kreisangehöriger Gemeinden14
Zuständigkeiten der Landesbehörden15
Unterabschnitt 2
Finanzierung
Kostentragung16
Beteiligung des Landes17
Sonderlastenausgleich18
Anteil des Bundes an der Grundsicherung für Arbeitsuchende19
Unterabschnitt 3
Zusammenarbeit
Zusammenarbeit mit der freien Wohlfahrtspflege20
Beteiligung sozial erfahrener Dritter21
Übergangsregelung22