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Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuss

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuss
Redaktionelle Abkürzung
GO GemAussch
Normtyp
Geschäftsordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
1101-6

Vom 23. Juli 1969 (BGBl. I S. 1102)

Zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 20. Juli 1993 (BGBl. I S. 1500)

Zur Ausführung des Artikels 53a des Grundgesetzes hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates für den Gemeinsamen Ausschuss die folgende Geschäftsordnung beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
I. Abschnitt
Zusammensetzung und Einberufung
Zusammensetzung1
Bestimmung der Mitglieder des Bundestages2
Ausscheiden von Abgeordneten3
Bestimmung der Mitglieder des Bundesrates4
Rechte der Vertreter5
Präsenzpflicht6
Vorsitz des Gemeinsamen Ausschusses7
Einberufung8
Feststellung nach Artikel 115a Abs. 2 und 115e Abs. 1 des Grundgesetzes9
II. Abschnitt
Verfahrensbestimmungen
Nichtöffentlichkeit10
Teilnahme an den Sitzungen11
Beschlussfähigkeit12
Beschlussmehrheiten13
Beratung von Gesetzentwürfen14
Wahlen15
Anträge nach Artikel 115h Abs. 2 des Grundgesetzes (Misstrauensvotum)16
Sitzungsprotokolle17
Anwendbarkeit der Geschäftsordnung des Bundestages18
Änderung der Geschäftsordnung und Abweichungen von der Geschäftsordnung19