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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

§ 1 HG 2021 - Feststellung des Haushaltsplanes

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021)
Redaktionelle Abkürzung
HG 2021,SH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2021 wird in Einnahme und Ausgabe auf

17.918.903.100 Euro

sowie hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen auf

1.600.236.000 Euro

festgestellt.