§ 32 HG 2021 - Solländerungen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021)
- Redaktionelle Abkürzung
- HG 2021,SH
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
Als Änderung des Haushaltssolls gelten
- 1.
die zusätzlichen Ausgaben und Verpflichtungen sowie die zur Deckung erforderlichen Beträge nach den jeweiligen Bestimmungen des Haushaltsgesetzes und
- 2.
die Umsetzungen nach den jeweiligen Bestimmungen des Haushaltsgesetzes und nach den Haushaltsvermerken im Haushaltsplan.