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  • ab 01.11.2023 (aktuelle Fassung)

§ 8 THWMitwV - Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Mitwirkung der Helferinnen und Helfer im Technischen Hilfswerk (THW-Mitwirkungsverordnung - THWMitwV)
Amtliche Abkürzung
THWMitwV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
215-10-6

Zu näheren Einzelheiten der Anwendung und Durchführung dieser Verordnung erlässt das Technische Hilfswerk Verwaltungsvorschriften, die der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bedürfen.